Algemeine Geschäftsbedinungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen Gruppenunterkunft de Berenshoeve.
Artikel 1: Definitionen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Bedeutung:
a. Gruppenunterkünfte: die Gesamtheit oder ein Teil von Gebäuden und/oder Unterkünften mit sämtlichem Zubehör, Inventar und gemieteten Gegenständen; B. Unternehmer: Gruppenunterkunft de Berenshoeve;
C. Auftragnehmer: die Person, die den Vertrag mit dem Unternehmer im eigenen Namen oder im Namen einer Gruppe abschließt;
D. Gruppe: die Gruppe von Personen, die im Rahmen der Vereinbarung das Recht haben, in der Unterkunft zu übernachten;
e. Gruppenmitglieder: diejenigen, die Teil der Gruppe sind;
F. vereinbarter Preis: die für die Nutzung der Gruppenunterkunft gezahlte Entschädigung; es wird schriftlich festgelegt, was im Preis inbegriffen ist und was nicht;
G. Kosten: alle Kosten, die dem Unternehmer mit dem Betrieb des Freizeitunternehmens entstehen
H. Informationen: bereitgestellte schriftliche oder elektronische Daten über die Nutzung der Gruppenunterkunft, die Ausstattung und die Aufenthaltsregeln;
ich. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrags durch den Auftragnehmer vor Beginn des Aufenthalts;
j. Hausordnung: Regeln für die Nutzung und den Aufenthalt in, um und in der Unterkunft.
Wo sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unten auf Gruppenunterkünfte beziehen, sollten auch die Tagungsorte gelesen werden.
Artikel 2: Inhalt der Vereinbarung
1. Der Unternehmer stellt der Gruppe die vereinbarte Gruppenunterkunft nicht zu Erholungs- und/oder Geschäftszwecken zum dauerhaften Aufenthalt für den vereinbarten Zeitraum und den vereinbarten Preis zur Verfügung.
2. Weichen die Angaben wesentlich von den bei Vertragsabschluss gemachten Angaben ab, hat der Urlauber das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vertrag und die Regelungen in den Begleitinformationen einzuhalten. Er stellt sicher, dass die Gruppenmitglieder die Vereinbarung und die Regeln in den Begleitinformationen einhalten
4. Der Unternehmer geht davon aus, dass der Auftragnehmer diesen Vertrag mit Zustimmung der Gruppenmitglieder abschließt.
Artikel 3: Dauer und Ablauf der Vereinbarung
Der Vertrag endet von Rechts wegen nach Ablauf der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Artikel 4: Preis und Preisänderungen
1. Der Preis wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Tarife vereinbart, die der Unternehmer festlegt.
2. Entstehen nach Festlegung des vereinbarten Preises zusätzliche Kosten durch eine Erhöhung der Entgelte des Unternehmers infolge einer Änderung von Entgelten und/oder Abgaben, die sich unmittelbar auf die Unterkunft oder den Auftragnehmer beziehen und/oder oder Gruppenmitgliedern, können diese dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden. Weiterberechnung auch nach Vertragsschluss.
Artikel 5: Zahlungen
1. Der Auftragnehmer hat Zahlungen in Euro zu leisten. Sofern nicht anders vereinbart.
2. Kommt der Auftragnehmer trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der schriftlichen Mahnung nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Unbeschadet des Anspruchs des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
3. Ist der Unternehmer am Anreisetag nicht im Besitz des gesamten geschuldeten Betrags, ist er berechtigt, dem Auftragnehmer und den Gruppenmitgliedern den Zutritt zur Gruppenunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Anspruchs des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises .
4. Die dem Unternehmer nach einer Inverzugsetzung angemessenerweise entstehenden außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Gesamtbetrages wird nach schriftlicher Mahnung der gesetzlich festgelegte Zinssatz auf den ausstehenden Betrag berechnet.
Artikel 6: Stornierung
1. Im Falle einer Stornierung leistet der Auftragnehmer Schadensersatz an den Unternehmer. Das beläuft sich auf:
2. – bei Rücktritt mehr als zwölf Monate vor Reisebeginn 10 % des vereinbarten Preises.
- Bei Stornierung mehr als sechs Monate vor Reisebeginn 30 % des vereinbarten Preises.
- Bei einer Stornierung innerhalb von vier bis sechs Monaten vor Beginn werden 70 % des vereinbarten Preises berechnet.
- Bei Stornierung innerhalb von zwei bis vier Monaten vor Reisebeginn 80 % des vereinbarten Preises
- Bei Stornierungen innerhalb von zwei Monaten vor Reisebeginn 95 % des vereinbarten Preises
- Bei Rücktritt am Tag des Reisebeginns 100 % des vereinbarten Preises.
3. Die Entschädigung wird anteilig nach Abzug der Verwaltungskosten zurückerstattet, wenn die Unterkunft von einem anderen Vertragspartner für den gleichen Zeitraum oder einen Teil davon für die gleiche Personenzahl oder weniger reserviert wird und in diesem Zeitraum kein anderer Teil der Unterkunft verfügbar ist. Die Verwaltungskosten betragen 5 % des vereinbarten Preises, mindestens 25,00 € und höchstens 55,00 €.
Artikel 7: Hausordnung
1. Der Auftragnehmer und die Gruppenmitglieder sind verpflichtet, die vom Unternehmer aufgestellte Hausordnung einzuhalten.
2. Der Auftragnehmer hat die Gruppenmitglieder über die geltende Hausordnung zu informieren
Artikel 8 Vorzeitige Abreise des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer schuldet den vollen Preis für den vereinbarten Zeitraum.
Artikel 9: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung im Falle eines zurechenbaren Mangels und/oder einer rechtswidrigen Handlung
Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
a. Kommt der Auftragnehmer und/oder die Gruppenmitglieder trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung den Verpflichtungen aus dem Vertrag, den Regelungen aus den zugehörigen Informationen und/oder behördlichen Vorschriften nicht ordnungsgemäß nach, soweit dies den Maßstäben der Zumutbarkeit und Billigkeit entspricht Eine Fortsetzung des Vertrages ist für den Unternehmer nicht zumutbar
B. Wenn der Auftragnehmer und/oder die Gruppenmitglieder trotz vorheriger Warnung den Unternehmer und/oder andere belästigen oder wenn der Auftragnehmer und/oder die Gruppenmitglieder die gute Atmosphäre auf oder in der unmittelbaren Umgebung des Geländes beeinträchtigen
C. Wenn der Auftragnehmer und/oder die Gruppenmitglieder trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung durch die Nutzung der Gruppenunterkunft der bestimmungsgemäßen Nutzung des Geländes zuwiderhandeln
2. Wünscht der Unternehmer eine einstweilige Kündigung oder Räumung, muss er dies dem Auftragnehmer durch persönlich überbrachtes Schreiben mitteilen. Nach der Stornierung hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Gruppenunterkunft schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Stunden, geräumt ist und die Gruppe bzw. die betreffenden Gruppenmitglieder das Gelände verlassen haben.
3. Unterlässt der Auftragnehmer die Räumung der Gruppenunterkunft, ist der Unternehmer berechtigt, die Gruppenunterkunft auf Kosten des Auftragnehmers zu räumen.
4. Der Auftragnehmer bleibt grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet
Artikel 10: Beschwerden
1. Ein festgestellter Vertragsmangel im Sinne von Artikel 2 muss vom Auftragnehmer dem Unternehmer so schnell wie möglich (spätestens innerhalb von zwei Wochen) gemeldet werden, damit dieser eine angemessene Lösung finden kann.
2. Stellt sich nachträglich heraus, dass der Auftragnehmer dieser Meldepflicht nicht nachgekommen ist und dem Unternehmer daher keine Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels gegeben wurde, kann der Auftragnehmer keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz geltend machen.
Artikel 12 l Haftung
1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für andere als Personenschäden und Todesfälle ist auf einen Höchstbetrag von 300,00 € pro Schadensfall begrenzt. Der Unternehmer ist verpflichtet, hierfür eine Versicherung abzuschließen.
Der Unternehmer haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, diese sind auf einen vom Unternehmer zu vertretenden Mangel zurückzuführen.
2. Der Unternehmer haftet nicht für Störungen der Versorgungsleistungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen.
3. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen extremer Wetterbedingungen oder anderer Formen höherer Gewalt.
Artikel 13: Auflösung
1. Wird die Mietsache ohne Verschulden des Unternehmers zerstört oder kann sie vorübergehend nicht genutzt werden, haben Unternehmer und Auftragnehmer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Ist die Zerstörung der Unterkunft oder die vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft auf ein Verschulden des Unternehmers zurückzuführen, kann der Auftragnehmer Schadensersatz verlangen.
2. Der Unternehmer kann dem Auftragnehmer nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzunterkunft zum gleichen Preis anbieten. In diesem Fall kann der Auftragnehmer zwischen der Kündigung oder der Übernahme der Ersatzunterkunft wählen
Artikel 14: Streitbeilegung
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarung gilt niederländisches Recht. Für die Entscheidung dieser Streitigkeiten sind ausschließlich die niederländischen Gerichte zuständig. Die Gruppenmitglieder müssen ihre Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Entstehen schriftlich beim Unternehmer einreichen.