Artikel 6: Stornierung
1. Im Falle einer Stornierung leistet der Auftragnehmer Schadensersatz an den Unternehmer. Das beläuft sich auf:
2. – bei Rücktritt mehr als zwölf Monate vor Reisebeginn 10 % des vereinbarten Preises.
- Bei Stornierung mehr als sechs Monate vor Reisebeginn 30 % des vereinbarten Preises.
- Bei einer Stornierung innerhalb von vier bis sechs Monaten vor Beginn werden 70 % des vereinbarten Preises berechnet.
- Bei Stornierung innerhalb von zwei bis vier Monaten vor Reisebeginn 80 % des vereinbarten Preises
- Bei Stornierungen innerhalb von zwei Monaten vor Reisebeginn 95 % des vereinbarten Preises
- Bei Rücktritt am Tag des Reisebeginns 100 % des vereinbarten Preises.
3. Die Entschädigung wird anteilig nach Abzug der Verwaltungskosten zurückerstattet, wenn die Unterkunft von einem anderen Vertragspartner für den gleichen Zeitraum oder einen Teil davon für die gleiche Personenzahl oder weniger reserviert wird und in diesem Zeitraum kein anderer Teil der Unterkunft verfügbar ist. Die Verwaltungskosten betragen 5 % des vereinbarten Preises, mindestens 25,00 € und höchstens 55,00 €.